Die Berücksichtigung der Anmeldung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Mündliche Anmeldungen werden nur 14 Tage vorgemerkt und sind erst gültig, wenn die Anzahlung geleistet wurde. Einzelpersonen erklären sich bei der Anmeldung zur Zusammenlegung mit Personen gleichen Geschlechts bereit, sofern keine Einzelzimmer vorhanden sind. Die Skikurse umfassen – auch bei Kindern – nicht die Mittagspause.
Zahlungen werden rechtzeitig auf das angegeben Konto erbeten.
Anmeldungen für alle mehrtägigen Skiausfahrten sind ab dem 10.10.2019 möglich und sind nur gültig, wenn Anzahlung und Anmeldung eingegangen sind.
Leistungen und Preise verstehen sich gemäß der vorgenannten Ausschreibungen. Eventuelle Verteuerungen behalten wir uns vor, ebenso Berichtigungen von Irrtümern und Tippfehlern.
Haftung
Bei den von uns durchgeführten Reisen ist der Skiclub Künzelsau e.V. – wenn er auch als Veranstalter auftritt – lediglich Vermittler der bei der Durchführung der Reisen und Fahrten in Anspruch genommenen Unternehmen (Beförderungs-, Hotel- und Gaststättenbetriebe). Wir übernehmen keinerlei Haftung bei etwaigen Beschädigungen, Unglücksfällen, Verspätungen, Lärmbelästigungen oder anderen Unregelmäßigkeiten. Bei der Beförderung mit Omnibussen haftet der jeweilige Busunternehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bzw. Haftpflicht-Versicherungsvorschriften. Unsere Skiclubmitglieder sind durch den Schwäbischen Skiverband gegen Unfälle im Rahmen einer Ausfahrt des Vereins versichert.
Sollte durch Verschulden eines Teilnehmers ein Aufenthalt an der Grenze oder ein Rücktransport notwendig werden, so gehen die dadurch entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Kann eine Ausfahrt mangels Beteiligung oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht durchgeführt
werden, so wird der eingezahlte Betrag voll zurückerstattet. Weitere Ansprüche oder Forderungen können nicht gestellt werden. Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie dem Vermittler während der Dauer des Aufenthalts mitgeteilt werden. Die Haftung ist immer beschränkt auf die Höhe des eingezahlten Reisepreises.
Rücktritt
Wird eine Anmeldung nach Anmeldeschluss zurückgezogen, muss der Zurücktretende dem Verein die entstehenden Kosten ersetzen. Die Schadenersatzpflicht tritt nur dann nicht ein, wenn eine Ersatzperson für den Zurücktretenden gefunden wird.
Bei vorzeitiger Abreise vom Aufenthaltsort besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Um finanzielle Verluste zu vermeiden, empfiehlt der Skiclub, eine private Reiserücktrittsversicherung spätestens 14 Tage nach der Anmeldung abzuschließen.
Wichtig bei allen Reisen
Nicht vergessen: gültiger Reisepass oder Personalausweis, ein gewisser Betrag als Notgroschen, Kreditkarte, gute Skiausrüstung und Skibekleidung, Handschuhe, Helm, Sonnen- und Schneebrille, Sonnenschutzmittel, Lippenschutzcreme, Skiwachs, Fotoapparat, elastische Binde, Nähzeug, Taschenapotheke.
Um Ärger und Gipsbein zu vermeiden, sollten Sie nur überprüfte und funktionssichere Skiausrüstung mitnehmen. Bei Fahrten in`s Ausland empfiehlt sich die Mitnahme eines Auslandskrankenscheins. Wir empfehlen auch eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Es ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Fahrtpreises nach der Anmeldung auf das Skiclubkonto zu überweisen, der Rest 14 Tage vor Fahrtbeginn.
Kontonummer: 52 110 001 bei der VOBA Hohenlohe. BLZ 620 918 00.
IBAN: DE45 62091800 0052 1100 01
BIC: GENODES1VHL
Anmeldungen sind nur über unsere Homepage möglich.
Denkt daran !
Nur wenn Anzahlung und Anmeldung eingegangen sind, ist eure Anmeldung komplett und gültig !
Rechtzeitige Anmeldung sichert die Teilnahme !